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Bundesministerium der Justiz überträgt dem Dienstleistungszentrum die Bearbeitung von Beihilfen für den gesamten Geschäftsbereich

Das Dienstleistungszentrum hat mit Wirkung vom 01.10.2004 die Beihilfebearbeitung für die Beschäftigten des Bundesgerichtshofes (BGH), des Generalbundesanwaltes (GBA) und des Bundeszentralregisters (BZR) übernommen. Die Übernahme der Beihilfebearbeitung für die Beschäftigten des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) erfolgte zum 15.11.2004.

Das BMJ hat damit die Bearbeitungszuständigkeit für die Beihilfeangelegenheiten seines gesamten Geschäftsbereiches auf das Dienstleistungszentrum übertragen.
 

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