Trennungsgeld
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Geschäftszeiten der Trennungsgeld/Umzugskosten-Hotline
Geschäftszeiten der Trennungsgeld/Umzugskosten-Hotline (Tel. 03018 / 7030 - 9800)
des BADV -Dienstleistungszentrum-
Dienstsitz Bonn: Montag - Donnerstag: 09.00-15.00 Uhr, Freitag: 09.00 - 13.00 Uhr
Erhöhung der Sachbezugswerte mit Wirkung ab 01.01.2010
Trennungsgeld gem. Trennungsgeldverordnung (TGV) Durch Artikel 1 Nr. 19 der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV), das am 19.10.2009 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurden für das Kalenderjahr 2010 folgende Sachbezugswerte festgesetzt: . . .
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Erhöhung des Trennungsübernachtungsgeldes für die Dienstorte Bonn und Berlin mit Wirkung ab 01.01.2009
Trennungsgeld gem. Trennungsgeldverordnung (TGV) Durch Erlass des BMF, Gz. Z B 1 - P 1735/07/0002 vom 16.01.2009 werden ab dem 01.01.2009 bei der Gewährung des Trennungsübernachtungsgeldes nach § 3 Abs. 4 TGV bei Mietzahlungen als notwendige Unterkunftskosten für Pendlerwohnungen grundsätzlich Mietkosten (einschließlich Nebenkosten) in folgender Höhe anerkannt: . . .
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