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Schutzimpfung gegen den Gebärmutterhalskrebs

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut hat mit Epidemiologischem Bulletin vom 23.03.2007 die Impfung gegen humane Papillomaviren (HPV) für Mädchen von 12 bis 17 Jahren empfohlen. Daher sind die Aufwendungen für die Impfung gegen den Gebärmutterhalskrebs für diesen Personenkreis ab 23.03.2007 beihilfefähig (§ 10 Abs.3 BhV).

Das "Epidemiologische Bulletin" vom 23. März 2007 ist unter der Internetadresse des Robert-Koch-Instituts www.rki.de aufrufbar.

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