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Reisekosten

Inhalt

Der Begriff Reisekostenvergütung
Wer hat Anspruch auf Reisekostenvergütung?
Rechtsgrundlagen
Zuständigkeiten des Dienstleistungszentrums
Was ist bei der Beantragung von Reisekostenvergütung zu beachten?

 

 

Der Begriff Reisekostenvergütung

Unter dem Begriff "Reisekostenvergütung" lassen sich die Erstattungsleistungen für Aufwendungen zusammenfassen, die im Zusammenhang mit der Durchführung einer Dienstreise entstanden sind.

 

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Wer hat Anspruch auf Reisekostenvergütung?

Anspruchsberechtigt sind Bundesbeamte und in den Bundesdienst abgeordnete Beamte sowie Soldaten und Richter des Bundes.

Im Rahmen der Tarifbestimmungen werden Reisekostenvergütungen auch für Angestellte und Arbeiter des Bundes gewährt.

 

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Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen für die Gewährung von Reisekostenvergütungen sind das Bundesreisekostengesetz (BRKG 2005), die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz (BRKGVwV) und die Auslandsreisekostenverordnung (ARV) in Verbindung mit dem Einkommensteuergesetz (EStG).

 

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Zuständigkeiten des Dienstleistungszentrums

Das Dienstleistungszentrum des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen setzt an den Standorten Bonn und Berlin die Reisekostenvergütungen der Beschäftigten verschiedener öffentlicher Arbeitgeber fest.

Es unterstützt einen Teil der Beschäftigten auch bei der Planung und Durchführung von Dienstreisen (Reisevorbereitung). Beschäftigte, deren Dienstherr / Arbeitgeber die Reisevorbereitung nicht dem Dienstleistungszentrum übertragen hat, wenden sich mit Fragen zur Planung und Durchführung von Dienstreisen bitte an die für sie zuständige Reisestelle.

Eine aktuelle Übersicht der Zuständigkeitsverteilung auf die Standorte Bonn und Berlin sowie die Kontaktdaten der im Einzelfall zuständigen Reisestelle finden Sie hier.

 

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Was ist bei Beantragung von Reisekostenvergütung zu beachten?

Antrag

Reisekostenvergütungen werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Antragsformulare stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

 

Unterschrift

Die Anträge sind vom Dienstreisenden selbst zu unterschreiben.

 

Antragsfrist

Reisekostenvergütungen müssen innerhalb eines halben Jahres nach Beendigung der Dienstreise beantragt werden. Maßgebend ist das Eingangsdatum des Erstattungsantrages beim Dienstleistungszentrum.

Nach Ablauf der Antragsfrist kann eine Reisekostenvergütung grundsätzlich nicht mehr gewährt werden.

 

Nachweis der Aufwendungen durch Belege

Die Aufwendungen sind durch Originalbelege nachzuweisen.

 

Was kann ich tun, um die Bearbeitungszeit nicht zu verzögern?

Bitte füllen sie die Anträge vollständig aus und überprüfen Sie, ob sämtliche abrechnungsrelevanten Belege beigefügt sind.

Adressieren Sie wie nachstehend beschrieben.

 

Adressierung

Um zu gewährleisten, dass Ihr Antrag auf direktem Weg die Reisekostenstelle erreicht, bitte ich Sie, die Anschrift wie folgt zu formulieren:

Anschrift für am Standort Bonn betreute Dienstreisende:

Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum - RK/TG/UK
D 1.101
Am Propsthof 78a
53121 Bonn

Anschrift für am Standort Berlin betreute Dienstreisende (ohne Auswärtiges Amt):

Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum - RK/TG/UK
D 1.301
DGZ-Ring 12
13086 Berlin

Anschrift für Beschäftigte des Auswärtigen Amts:

Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum - RK/TG/UK
D 2.100-104
DGZ-Ring 12
13086 Berlin

 

An wen kann ich mich zur Klärung von Einzelfragen wenden?

Für Fragen oder weitergehende Informationen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter montags bis donnerstags in der Zeit von 9.00 - 15.00 Uhr und freitags in der Zeit von 9.00 - 13.00 Uhr gerne zur Verfügung. Die Telefonnummer des für Sie zuständigen Bearbeiters entnehmen Sie bitte Ihrer letzten Reisekostenabrechnung.

Daneben haben Sie die Möglichkeit, der Reisekostenstelle mittels des hier aufrufbaren Kontaktformulars eine Nachricht zu übermitteln.

Bevor Sie sich mit einer Frage an uns wenden, informieren Sie sich bitte in den FAQ´s sowie in den zur Verfügung stehenden Merkblättern.

 
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