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Wohnungsfürsorge



Allgemeine Informationen zur Wohnungsfürsorge


Bei der Wohnungsfürsorgestelle in Ihren jeweiligen Behörden finden Sie die aktuellen Wohnungsangebote für Bundesbedienstetenwohnungen. Für die Aufnahme in die Zentrale Liste der Wohnungssuchenden und somit auch als Nachweis gegenüber dem BADV ist es erforderlich, die Wohnungsfragebögen an die Wohnungsfürsorgestelle zu senden. Nach Aufnahme in die Zentrale Liste der Wohnungssuchenden wird Ihr Antrag dann an die zuständige Stelle der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben weitergeleitet. Wird ein schriftlicher Nachweis vom BADV für die Gewährung von Trennungsgeld verlangt, so kann dieser ebenfalls bei der Wohnungsfürsorge in Ihrem Hause angefordert werden.



Besonderheit für die Dienstorte Bonn und Berlin:


Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat hier eine eigene Internetseite www.bundesimmobilien.de*, auf welcher die einzelnen Wohnungsangebote sowie der Wohnungsbewerberfragebogen/Antrag zu finden sind. Besteht Interesse an einer der Wohnungen, so können Sie sich direkt an einen der dort aufgeführten Ansprechpartner wenden, sofern Sie bereits durch entsprechende Antragstellung (Wohnungsbewerberfragebogen zur Aufnahme in die Zentrale Liste der Wohnungssuchenden) aufgenommen wurden.

 

* Die der Wohnungsfürsorge unterliegenden Wohnungen können nur nach Eingabe einer Login-Kennung und eines Passwortes eingesehen werden. Zu erfragen bei ihrer Dienststelle

 

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© Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
 

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