Allgemeines
Hier finden Sie Wissenwertes und allgemeine Informationen zum Themenbereich 'Bezüge'.
Hinweisblatt für Versorgungsempängerinen und Versorgungsempfänger
Anzeigepflicht nach § 62 Abs. 2 Beamtenversorgungsgesetz
Sie sind verpflichtet, der Pensionsregelungsbehörde Änderungen in Ihren persönlichen und sonstigen Verhältnissen, die die Zahlung der Versorgungsbezüge dem Grunde und der Höhe nach beeinflussen oder beeinflussen können, unverzüglich und unaufgefordert schriftlich unter Angabe Ihrer Personalnummer anzuzeigen.
Informationsblatt für beihilfeberechtigte Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
Informationsblatt für beihilfeberechtigte Versorgungsempfängerinnen/Versorgungsempfänger zur künftigen Rücksendung von eingereichten Belegen
Steuerhinweise 2011/2012
Steuerhinweise für Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen
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Steuerhinweisblatt 2011/2012
Hinweise zum Lohnsteuerabzug 2012 und zum Lohnsteuer-Jahresausgleich 2011
Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen im Lohnsteuerabzugsverfahren
Durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 16.07.2009 (BGBl I S. 1959) wurde die Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung) im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 01.01.2010 in wesentlichen Teilen geändert.
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Lohnsteuerberechnung im Zahlungsmonat Dezember 2011
Besonderheiten bei der Lohnsteuerberechnung im Dezember 2011 und ab Januar 2012
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Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte
Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte in Papierform durch ein elektronisches Verfahren abgelöst. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den beigefügten Anlagen.
Komplette Meldung
ELStAM Flyer
Musterschreiben an Arbeitnehmer
Information zur Lohnsteuerbescheinigung 2009
Nachweis des gezahlten Kindergeldes
Das an Angehörige des öffentlichen Dienstes gezahlte Kindergeld ist in der Lohnsteuerbescheinigung nur dann auszuweisen, wenn das Kindergeld zusammen mit den Bezügen ausgezahlt wird.
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Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG)
Der Wortlaut des Bundesbesoldungsgesetzes in der vom 1. Juli 2009 an geltenden Fassung:
Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG)
Neues Besoldungsrecht ab 1. Juli 2009
Ab 1. Juli 2009 gelten neue Besoldungstabellen. Sie sind durch das Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz) vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160, 462) eingeführt worden.
Hier finden Sie einen Überblick über die besoldungsrechtlichen Änderungen anhand häufig gestellter Fragen.
mehr zu: Neues Besoldungsrecht ab 1. Juli 2009
Bundeskasse Trier -EURO-Zahlungsverkehr (SEPA)-
Beleghafte Auslandszahlungen sowie Zahlungen in den einheitlichen EURO-Zahlungsverkehr (SEPA)
mehr zu: Bundeskasse Trier -EURO-Zahlungsverkehr (SEPA)-
Bundeskasse Trier -wichtige Informationen-
Infobrief 01/2008: Form und Drucknorm von HKR-Vordrucken / Änderungen aufgrund der Einführung des einheitlichen Euro- Zahlungsverkehrsraumes (SEPA) ab dem 01.12.2008 / Übertragung von Vorschuss- bzw. Verwahrkontrollnummern aus dem Zahlungsüberwachungsverfahren (ZÜV) nach HKR-Verfahren
mehr zu: Bundeskasse Trier -wichtige Informationen-
Erweiterung Verwendungszweck in den Bezügezahlungsdatensätzen; Vorbehaltsvermerk zu den Zahlungen erhöhter Tarifbezüge
Bei den Bezügezahlungen auf Inlandskonten wird künftig von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen zusätzlichen Hinweis in die Bezügezahlungsdatensätze aufzunehmen, der als Verwendungszweck in den Kontoauszügen der Zahlungsempfänger enthalten ist....
Erläuterungen zu den Bezügemitteilungen des BADV
Ab sofort finden Sie detaillierte Erläuterungen zur Bezügemitteilung unter:
Erläuterungen zur Bezügemitteilung
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